14. 05. 2009:

"Abwrackprämie für Heizkessel"

In Sachsen werden künftig Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Außerdem wird der Austausch alter Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell unterstützt, soweit der Hauseigentümer nicht gesetzlich verpflichtet ist. Gebäude in Passivhausbauweise sowie kleine Blockheizkraftwerke erhalten künftig einen attraktiven Zuschuss.

Eckpunkte der neuen sächsischen Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz

1. Heizkesseltausch
* Förderhöhe 1.250 Euro (ist ca. ¼ bis 1/5 der Gesamtkosten)
* Austausch von Kesseln (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas) ohne Brennwerttechnik, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht
* neuer Kessel muss Brennwerttechnik haben
* technische Eckpunkte müssen erfüllt sein (Modulationsbereich, energieeffiziente Pumpe)

2. Solarkollektoren
* bis 40 qm: 75 € im Neubau, im Bestand 100 €; darüber hinaus: 30 €/40 €; bei Erweiterung bestehender Anlagen ebenfalls 40 €
* gilt auch für Prozesswärme und solare Kühlung
* europäisches Prüfzeichen erforderlich
* Mindestkollektorfläche 7 qm, ausreichend Wärmespeicher

3. Fotovoltaikanlagen
* mindestens 2 kWp, keine Freifläche
* Nettogesamtkosten kleiner 4.000 Euro
* nicht mit anderen Förderprogrammen kumulierbar
* Einzelanlagen bis 15 kWp – 250 €/kWp
* Bürgersolaranlagen bis 100 kWp – 500 €/kWp (mind. 10 natürliche oder juristische Personen, maximaler Anteil 10 kWp, Hauptwohnsitz Sachsen, Installation durch Fachbetrieb, Regelungen zur Dachmiete)

Alle Förderelemente gelten für Privatpersonen und juristische Personen und Gebietskörperschaften
Quelle und Antragsformulare: http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/formularservice/fs_umwelt/detailfs_ul_2411.html

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Fachlich berät die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH.

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