Hintergrundpapier zu Eckpunkten des EEG

Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich für die
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) auf folgende Regelungen verständigt:
Windenergie:
Im Mittelpunkt steht eine tragfähige Lösung für die Windenergie: Ihr Ausbau soll auf hohem
Niveau fortgesetzt werden.
An guten Windstandorten im Binnenland wird in den kommenden Jahren der Schwerpunkt des
Ausbaus der Windkraftnutzung liegen; hierfür liefert die Novelle die notwendigen
Voraussetzungen. Die Vergütungssätze sollen reduziert werden: der Basissatz um 0,5 auf 5,5
Cent pro kWh, der erhöhte Anfangssatz um 0,1 Cent auf 8,7 Cent pro kWh. Dies bedeutet für
2004 gegenüber dem Jahr 2003 eine Absenkung um rund 6,3% an guten Küstenstandorten und
um rund 2,3 % an guten Binnenlandstandorten. Die Degression für neue Anlagen wird von
bisher 1,5% auf 2% erhöht, um optimale Kostensenkungspotenziale zu erzielen.
Insbesondere für die Küstenstandorte sind besondere Anreize für das sog. Repowering
vorgesehen, also den Ersatz alter, kleiner Anlagen durch moderne, leistungsstarke. An
windschwachen Standorten dagegen soll zukünftig keine Vergütung nach dem EEG erfolgen;
die Grenze liegt bei 65% des Referenzertrags.
Die Windenergienutzung auf See soll zügig erschlossen werden. Für Strom aus Offshore-
Windkraftanlagen soll eine hohe Vergütung von 9,1 Cent pro kWh mindestens 12 Jahre gelten,
mit einer Verlängerung des Zeitraums, die abhängig ist von der Entfernung zur Küste und der
Wassertiefe. Der hohe Vergütungssatz gilt für Offshore-Anlagen, die bis 2010 in Betrieb gehen.

Solarstrom:
Für Strom aus Solarstrahlung gibt es zukünftig 43,4 Cent pro kWh als Grundvergütung. Dies gilt
auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden.
Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 14 Cent pro kWh bis 30 kW
Leistung, um 11,6 Cent pro kWh über 30 kW Leistung und zusätzlich um 5 Cent pro kWh bei
Fassadenanlagen. Obwohl das neue EEG wegen der Termine des Gesetzgebungsverfahrens
noch nicht am 1. Januar 2004 in Kraft treten kann, soll die neue, erhöhte Vergütung für
Fotovoltaik schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen. Damit wird
das Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms kompensiert. Es bleibt
bei einer Kostendegression von 5% p.a. für neue Anlagen.

Biomasse:
Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse: Im neuen EEG
soll die erste Schwelle schon bei 150 kW liegen mit einem erhöhten Vergütungssatz von 11,5
Cent pro kWh. Zusätzlich ist für Anlagen bis 5 MW Leistung ein Bonus von 2,5 Cent pro kWh für
den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ein weiterer Bonus von 1 Cent pro kWh beim
Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen vorgesehen.

Wasserkraft:
Strom aus Wasserkraftanlagen bis 5 MW Leistung wird weiterhin im EEG vergütet. Auch für
kleine, neu errichtete Anlagen bis 500 kW Leistung gilt dies an vorhandenen Staustufen oder
Wehren, wenn ein guter ökologischen Zustand erreicht wird. Kleine Anlagen bis 500 kW, die
nicht im Zusammenhang mit Staustufen oder Wehren betrieben werden, sollen allerdings nur
noch in das EEG fallen, wenn die Anlagen bis 31.12. 2005 genehmigt worden sind.
Neu ist die Einbeziehung großer Wasserkraftanlagen bis 150 MW Leistung, wobei in Folge von
Erweiterungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Anlagen mindestens um 15% gesteigert
und ein guter ökologischer Zustand erreicht werden muss. Vergütet wird dann nur die durch die
Erweiterung neu hinzu gekommene Strommenge, nicht jedoch die bereits heute erzeugte.

Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas:
Bei Strom aus der Nutzung der Energie des Erdinnern - Geothermie - soll die Vergütung deutlich
angehoben werden. Hier beginnt eine besonders vielversprechende Sparte; im November 2003
nimmt die erste stromproduzierende Geothermieanlage in Deutschland ihren Betrieb auf. Bei
Deponiegas, Klärgas und Grubengas soll es einen Bonus für die Stromgewinnung mit
Brennstoffzellen geben.

Eine jährliche Degression der Vergütungssätze ist jetzt in allen Sparten für Neuanlagen
vorgesehen; für Geothermie- und Wind-Offshore-Anlagen wird sie jedoch für einige Jahre
ausgesetzt. Die Degressionssätze sind an das Effizienzpotenzial der verschiedenen Sparten
angepasst. Damit wird ein anspruchsvoller Anreiz zur Senkung der Kosten und Erhöhung der
Wirkungsgrade gegeben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien
mittelfristig zu erreichen, damit sie sich dann am Markt selbst tragen können.
Ferner sind Regelungen vorgesehen, die zu mehr Transparenz und einer Verbesserung der
Rechtssicherheit führen.

Gegenstand war ferner die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen. Diese besondere Ausgleichsregelung war in Form des ersten Gesetzes zur Änderung des EEG im Juli 2003 in Kraft getreten und zunächst auf ein Jahr begrenzt. Sie soll angemessen erweitert und die
Befristung aufgehoben werden. Es wurde ein 10-Prozent-Deckel eingezogen. Das bedeutet,
dass ein durchschnittlicher Haushalt in Zukunft statt 1 Euro maximal 1,10 Euro für das EEG pro
Monat aufzuwenden hat.

Regiosolar | Top 50 Solar | Regionen Aktiv |Disclaimer| Seitenanfang |
| Energietisch Altenberg | c/o Dietrich Papsch | Tel. 035052/ 2 95 14 | Fax 035052/ 2 95 13 | Mail | (c) copyright 21.07.09 Andreas Warschau
Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg