Sondertarif der ESAG zur Förderung von Wärmepumpen
Voraussetzungen:- ESAG bietet zur unterbrechbaren Stromversorgung von Elektro-Wärmepumpenanlagen mit oder ohne elektrischer Ergänzungsheizung ESAG-WP 03 an.
- Die Wärmepumpenanlage muss in einem Sonderstromkreis mit separater Mess- und Schalteinrichtung angeschlossen sein. Der Zählerschrank ist bei Notwendigkeit zu erweitern.
- Wärmepumpenanlagen im Sinne von ESAG-WP 03 nutzen Umweltenergie oder Abwärme zur Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung.
- Die Stromlieferung im Sonderstromkreis kann von ESAG montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr früh, mittags und abends jeweils bis zu einer Stunde unterbrochen werden. Die Unterbrechungszeiten werden durch einen im Zählerschrank installierten Funkrundsteuerempfänger vorgegeben.
- Die Versorgungsunterbrechungen sind, falls erforderlich, durch anlagentechnische Maßnahmen (z.B. Installation ausreichend groß bemessener Speicherbehälter) zu kompensieren. Zusätzliche elektrische Heizeinrichtungen, die mit einem anderen Produkt ununterbrochen versorgt sind, dürfen nicht verwendet werden (Ausnahme: separate Warmwasserbereiter bis max. 4,5 kW Anschlussleistung).
- Für ESAG-WP 03 gelten folgende Preise:
Verbrauchspreis mit Rabatt*: 11,47 Ct/kWh brutto
9,89 Ct/kWh nettoVerbrauchspreis ohne Rabatt: 12,92 Ct/kWh brutto
11,14 Ct/kWh nettoGrundpreis: 49,81 €/Jahr brutto
42,94 €/Jahr nettoWandlerzuschlag
(falls erforderlich):
42,70 €/ Jahr brutto
36,81 €/Jahr netto
Die zzt. geltende gesetzliche Umsatz- und Stromsteuer sind in voller Höhe enthalten.
* Der Rabatt wird nur innerhalb des ESAG-Netzgebietes gewährt, wenn gleichzeitig der restliche Strombedarf dieser Verbrauchsstelle von ESAG bezogen wird.
- Die Abrechnung des Strombezugs erfolgt einmal jährlich. In allen anderen Monaten werden festgelegte Abschläge bezahlt.
- Der Anschluss einer Wärmepumpe ist nur in Netzen möglich, in denen durch den Betrieb keine unzulässigen Netzrückwirkungen hervorgerufen werden.
- Die erforderliche Zustimmung der ESAG zum Anschluss der Wärmepumpenanlage holt im Auftrag des Kunden ein Fachbetrieb ein, der im Elektroinstallateurverzeichnis eines sächsischen Energieversorgungsunternehmens eingetragen ist. Mit der "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" muss das
"Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen" vollständig ausgefüllt eingereicht werden, damit die ESAG dem Kunden ESAG-WP 03 anbieten kann.
- Der ausführende Elektroinstallateur ist verpflichtet, die Wärmepumpenanlage vertragsgemäß und vorschriftsgerecht zu installieren. ESAG ist berechtigt, die Anmeldedaten sowie die Daten der installierten Wärmepumpe und die Einhaltung der Anschlussbedingungen vor Ort zu prüfen. Eine nachträgliche Erhöhung der Anschlussleistung im Wärmepumpen-Sonderstromkreis bedarf erneut der Anmeldung durch den Installateur und der Zustimmung der ESAG.
