So unterstützt Sie der Staat bei der Realisierung Ihrer Anlage

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Einspeisevergütung. Da sich die Bedingungen immer wieder ändern, verweisen wir an dieser Stelle nur auf die einzelnen Programme.

Zu allen hier aufgeführten Förderprogrammen beraten wir Sie gern persönlich. Kontakt

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW-Förderprogramme
Anträge und Informationen zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es bei Banken und Sparkassen sowie im Internet unter www.kfw.de.


Bundesamt für AusfuhrkontrolleSolaranlagen zur Wärmegewinnung und Biomasseanlagen werden derzeit vom vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst. Übersicht der aktuellen Fördersätze (Stand Juli 2010)
Weitere Infos bei www.bafa.de

Energieversorgung Sachsen OstDie Energieversorgung Sachsen Ost AG (ESAG) bietet für den Betrieb von Wärmepumpen einen speziellen Tarif an. Außerdem erwartet die ESAG, dass Sie Ihren "normalen" Strom auch bei dem Unternehmen beziehen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

BundesregierungWer Strom aus Windkraft, Geothermie und Solaranlagen erzeugt und ins Stromentz einspeist, erhält vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Das ist nicht, wie oft angenommen, eine staatliche Subvention. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom abzunehmen und legen die Kosten dafür auf alle Verbraucher um. Wer seine Fotovoltaikanlage in diesem Jahr (2005) baut, erhält pro Kilowattstunde eingespeisten Strom 54,53 ct (für Anlagen auf Gebäuden bis 30 kW). Dieser Betrag ist für 20 Jahre garantiert. Allerdings wird der Vergütungssatz jährlich um 5 % gemindert. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie erst 2006 bauen, eine Grundvergütung von nur noch 51,80 ct/kWh (ebenfalls Anlage auf Gebäuden)für die nächsten 20 Jahre erhalten. Detaillierte Informationen gibt es hier.

Hintergrundpapier zu Eckpunkten des EEG


Freistaat SachsenDie Sächsische Staatsregierung hat die bisherigen Förderkonditionen in wesentlichen Punkten verbessert. So werden im Bereich der erneuerbaren Energien künftig Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Außerdem unterstützt der Freistaat den Austausch alter Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell.(Stand: 14. 05. 2009) Weitere Informationen finden Sie hier.
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| Energietisch Altenberg | c/o Dietrich Papsch | Tel. 035052/ 2 95 14 | Fax 035052/ 2 95 13 | Mail | (c) copyright 24.07.10 Andreas Warschau
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