So unterstützt Sie der Staat bei der Realisierung Ihrer Anlage
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Einspeisevergütung. Da sich die Bedingungen immer wieder ändern, verweisen wir an dieser Stelle nur auf die einzelnen Programme.
Zu allen hier aufgeführten Förderprogrammen beraten wir Sie gern persönlich. Kontakt
KfW-Förderprogramme
Anträge und Informationen zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es bei Banken und Sparkassen sowie im Internet unter www.kfw.de.
Weitere Infos bei www.bafa.de
Wer Strom aus Windkraft, Geothermie und Solaranlagen erzeugt und ins Stromentz einspeist, erhält vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Das ist nicht, wie oft angenommen, eine staatliche Subvention. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom abzunehmen und legen die Kosten dafür auf alle Verbraucher um. Wer seine Fotovoltaikanlage in diesem Jahr (2005) baut, erhält pro Kilowattstunde eingespeisten Strom
54,53 ct
(für Anlagen auf Gebäuden bis 30 kW). Dieser Betrag ist für 20 Jahre garantiert. Allerdings wird der Vergütungssatz jährlich um 5 % gemindert. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie erst 2006 bauen, eine Grundvergütung von nur noch
51,80 ct/kWh (ebenfalls Anlage auf Gebäuden)für die nächsten 20 Jahre erhalten. Detaillierte Informationen gibt es hier.
Hintergrundpapier zu Eckpunkten des EEG
